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Das Tuch der Tücher

22.03.2015

Eine Stern-, pardon: Halbmondstunde der Demokratie und des Rechtsstaats: Das Bundesverfassungsgericht hat einen perfiden Angriff auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit abgeschmettert, indem es die schulbehördliche Anweisung außer Kraft gesetzt hat, dass muslimische Lehrerinnen ein Kopftuch tragen müssen. Hierdurch würden sie nämlich sämtlich dem Generalverdacht ausgesetzt, dogmatisch, reaktionär, provinziell, gesellschaftlich inkompatibel, engstirnig, ideologisiert, fortschrittswidrig, borniert, hinterwäldlerisch und anti-emanzipatorisch zu sein - denn dafür steht das Kopftuch (nicht für eine bestimmte Religion). Der an dem Richterspruch zerschellte Versuch, die Musliminnen durch einen diskriminierenden Dresscode zu stigmatisieren, hängt unmittelbar zusammen mit der von konservativen deutschen Kreisen kolportierten Behauptung, der Islam gehöre zu Deutschland, wogegen sich alle aufrechten Muslime sehr zu Recht energisch verwahren. Die mit dieser Unterstellung verfolgte Absicht ist offenkundig: Die Muslime sollen vereinnahmt und in die Integration, gar Assimilation gezwungen und der Islam soll seiner Wurzeln, Identität und Authentizität beraubt, nivelliert und gewissermaßen germanisiert werden - bis dereinst beim Weihnachtsfest der Sankt-Mohammed-Moschee Schweinshachse und Pfälzer Wein aufgetischt wird. Vielleicht birgt dies aber auch eine grandiose Chance für die gesamte Menschheit. Ich habe eine Vision (Herr Schmidt, Sie hören jetzt mal weg): Kraft Deutschlands besonderer Verantwortung, den Frieden in der Welt zu fördern, könnte in diesem unserem Lande die lang ersehnte Versöhnung zwischen den Religionen ihren Anfang nehmen, um sich übers ganze Erdenrund auszubreiten. Dann werden eines schönen Tages sämtliche Christen, Juden und Muslime unisono den großen, globalen Glaubensgesang anstimmen, der sie eint und ihr aller gemeinsamer Ursprung ist: das Lied der Schlümpfe - von Vater Abraham. Hallahlujah!

Jeder, dem dieser Tage die Gretchen-, pardon: Ayşefrage, ob der Islam zu Deutschland gehört, mit inquisitorischer Wucht vor den Latz geknallt wird, muss sich die Antwort sehr genau überlegen, denn dies ist inzwischen so essenziell wie vorzeiten das Bekenntnis, ob man fest auf dem Boden der FDGO steht. Unter welchem Gesichtspunkt stellt sich die Frage, ob eine bestimmte Sache zu einem Land gehört? Entweder a): Die Sache ist seit Langem gefestigte kollektive Tradition (ob es einem persönlich passt oder nicht). Oder b): Es ist wünschenswert, dass diese Sache als neues kollektives Phänomen vorhanden ist, vielleicht gar gefestigte Tradition wird.

Zu a): Die traditionellen Religionen in Deutschland sind das Christentum und ein bisschen das Judentum.

Zu b): Wünschenswert als kollektives Phänomen ist überhaupt keine Religion. Deutschland ist nicht Saudi-Arabien, es gibt keine Staatsreligion. Wer religionssüchtig ist, hat nicht die Lizenz, auch den Rest der Menschheit damit vollzuqualmen. Warum sollte es wünschenswert sein, dass im eigenen Land Systeme ihr Unwesen treiben, deren einziger Zweck seit jeher darin bestanden hat, als Verdummungs-, Ordnungs-, Macht- und Unterdrückungsapparat zu fungieren? Den Juden als religiöse Gruppe ist immerhin zugutezuhalten, dass - da Jahwe sie vor allen Völkern als sein besonderes Eigentum und heiliges Volk auserwählte - sie der Missionspflicht enthoben sind. Folglich sahen sie dankenswerterweise davon ab, ihre frohe Botschaft mit Feuer und Schwert unter die Völker zu bringen und in einem Meer von Blut, auf einem Berg von Leichen ein Weltreich zu errichten, wie dies die Christen und die Muslime taten. Ein Versäumnis, das allerdings für die Juden als Quasi-Ethnie in eine, jede Vorstellungskraft übersteigende, Katastrophe mündete.

Die nächste hochnotpeinliche Wer-gehört-zu-wem-Befragung ist so sicher wie das Amen in der Kirche, pardon: das Allahu-akbar in der Moschee, weshalb ich die Antwort gleich vorwegnehme: Ja, das Kopftuch gehört zu Deutschlandpomeranzen. Es dürfte klar sein, weshalb die Verfassungsrichter und -innen sich so vehement für die Rechte der kopftuchgebeutelten Lehrerinnen einsetzen: Sie sind selbst Leidensgenossen im öffentlichen Dienst. Gemäß § 67 Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Richter bei der Arbeit drollige Hütchen tragen und lange, rote Mäntel (Traum orthodoxer Musliminnen), worin sie aussehen wie eine Kreuzung aus Papst und Weihnachtsmann.

So begrüßenswert der BVerfG-Beschluss ist, so überaus bedauerlich wäre es jedoch, wenn diejenigen Lehrerinnen, die sich freiwillig den Mini-Tschador antun, aus Solidarität mit ihren aus der Zwangsvermummung befreiten Kolleginnen nun zu oben ohne übergingen, denn dies wäre eine erhebliche Einbuße an öffentlichem Unterhaltungswert. Vor allem die permanent gestressten Schüler sind alleweil dankbar für feuerzangenbowleartige Juxgestalten im Lehrkörper, für Spottobjekte und wandelnde Karikaturen. In meiner Schule gab es einen Lehrer, der zu aller Amüsement in Lederkniebundhosen und Lodenjanker herumlief - wirkte auch nicht gerade wie die Personifizierung von Fortschritt und Freiheit. Die Muslimnonnen sollten daher ihrer Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertiger Realsatire nachkommen, indem sie sich weiterhin durch Zurschaustellung ihrer Rückwärtsgewandtheit mittels alberner Kleidung der Lächerlichkeit preisgeben. Ergänzend empfehle ich Kledage bis zum Knöchel. Pluderhose geht auch - mit extra tiefem Schritt. Besonders gut kommt es zudem rüber, wenn sich unter dem Kopftuch eine Turmfrisur (die hierzulande seit den Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts megaout ist) verbirgt. Das sieht dann aus wie die Eumel in den Alien-Filmen mit ihren hypertrophen Hinterköpfen.

Es kommt nicht auf das Tuch an, sondern auf den Kopf. Und das, was darin vorgeht.

PS: Ja, ich weiß, die Bezeichnung Muslimin ist total uncool. Wer auf Kopftuchfühlung mit dem politisch korrekten Zeitgeist sein will, sagt stattdessen Muslima. Wahrscheinlich werden Christinnen demnächst Christina genannt und Jüdinnen Judäa.

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(26.03.2015)

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