Dateifassung (PDF mit Inhaltsverzeichnis/Lesezeichen)
10.2.2025
Ohne Freinetz und doppelten Boden
Einziger Trost: Auch durch Lug und Trug werden Arbeitsplätze geschaffen und erhalten. Die folgende Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - kurioses Schmierentheater und widerwärtige Mixtur aus Lügen und Drohungen - dauerte 11 Monate und endete unausweichlich in einer Totalschlappe für ein namhaftes Telekomplikationsunternehmen, eine Inkasso-Klitsche und zwei Rechtsanwaltsbüros (im Weiteren „Organisierte Rechtspflege“):
Am 30.10.2022 kündigte meine Schwiegermutter, jetzt 83, ihren seit Dezember 2019 bestehenden Mobilfunkvertrag mit der Freenet GmbH (vormals Mobilcom Debitel) fristgerecht zum 30.11.2022, um ab 1.12.2022 zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Am nächsten Tag antwortete Freenet: „Diese E-Mail ist noch keine offizielle Kündigungsbestätigung, da wir zunächst Ihre Angaben überprüfen müssen.“ Vielen Dank für die Mühewaltung, aber da gab es nichts zu überprüfen, sondern einfach nur Hacken zusammenknallen und gehorchen war angesagt, indem die Kündigung gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 TKG vollzogen wird. „Eine Kündigungsbestätigung mit dem Datum des Vertragsendes erhalten Sie bei erfolgreicher Prüfung.“ Dies blieb Freenet meiner Schwiegermutter jedoch schuldig. Stattdessen teilte Freenet mit Email vom 28.12.2022 mit, am 3.1.2023 werde eine Rechnung abgebucht.
Nachdem 3 Rechnungen aufgelaufen waren, sandte Freenet am 2.3.2023 eine „1. Mahnung“, worin „dringend gebeten“ wurde, die Beträge zzgl. Verzugszinsen und Mahnkosten zu überweisen. Und Freenet fackelte nicht lange: Mit Datum 17.3.2023 kam bereits die „letzte Mahnung“, worin sehr zutreffend mitgeteilt wurde, dass meine Schwiegermutter die gesetzte Frist hatte verstreichen lassen. Freenet bat erneut um Überweisung - und präsentierte die Folterwerkzeuge: a) einen externen Anwalt (was ist ein interner?) oder ein Inkassounternehmen zu beauftragen; b) den Vertrag zu kündigen (hatte meine Schwiegermutter bereits am 30.10.2022 erledigt); c) das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, was mit weiteren Kosten verbunden ist; d) neben der offenen Forderung auch den durch die Vertragskündigung entstandenen Schaden geltend zu machen, was zur Erhöhung der Gesamtforderung führt; e) meine Schwiegermutter bei der Schufa und der „CRIF Bürgel GmbH“ (noch nie gehört) zu verpetzen. Die Aussicht auf dieses unmittelbar bevorstehende Grauen trieb uns ordnungsgemäß den kalten Schweiß auf die Stirn und machte unsere Knie schlottern. Unsere Schockstarre war dermaßen heftig, dass wir es nicht fertigbrachten, die Forderung zu bezahlen.
Nebenbei war meine Schwiegermutter klammheimlich zum Manne mutiert, zumindest in den Schreiben von Freenet, was brav von der Organisierten Rechtspflege übernommen wurde. Diese trat nun, wie angekündigt, auf den Plan: Mit Schreiben vom 4.4.2023 gab die „SPK Rechtsanwaltsgesellschaft“, die - Universalgenies! - sogar Prozessvertretung durchführen kann, „Persönlich/Vertraulich, Eilige Fristsache!“ meiner Schwiegermutter „letztmals“ Gelegenheit, die Forderung zu bezahlen - sogar mit Frühbucher-Rabatt: Wenn bis 14.4.2023 gezahlt wird, verringern sich die Anwaltsgebühren, sodass statt 200,88 € nur 177,36 € fällig sind. Anderenfalls wird der Vertrag gekündigt (jaja, wissen wir schon), und - jetzt kommt es so richtig hammerhart - werden gerichtliche Schritte eingeleitet (zur Erinnerung: Die Organisierte Rechtspflege kann auch Prozessvertretung). Mit Schreiben vom 17.4.2023 gab die Organisierte Rechtspflege neuerlich „letztmals“ Gelegenheit zur Zahlung.
Sodann geschah etwas Rätselhaftes: Das nächste Schreiben vom 17.5.2023 kam plötzlich wieder von Freenet selbst. Freenet forderte meine Schwiegermutter „letztmalig“ (wie viele letzte Male gibt es eigentlich?) auf, zu zahlen - und zwar nur 147,96, also gänzlich ohne Anwaltsgebühren. Hatte sich die Organisierte Rechtspflege schmollend zurückgezogen („Die ist so gemein und doof, die nimmt uns gar nicht ernst. Mit der spielen wir nicht mehr - ätsch, das hat sie jetzt davon!“)? Am 14.6.2023 schrieb Freenet erneut, nun aber auf einer ungleich höheren Eskalationsstufe: Während die bisherigen Ergüsse vom namenlosen „Ihr freenet Mobilfunk Team“ stammten, war dieses Schreiben mit den Faksimile-Unterschriften zweier veritabler Geschäftsführer garniert. Doch selbst dies vermochte uns nicht zur Zahlung zu bewegen. Immerhin kündigte Freenet nun wieder mal an, eine Inkasso-Klitsche oder eine Organisierte Rechtspflege zu beauftragen.
Und wirklich: Mit Schreiben vom 22.6.2023 hüpfte die „BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH“ auf das sinkende Geisterschiff. Inhaltlich natürlich belanglos. Dann Schreiben vom 6.7.2023, immerhin mit düsterem Raunen: „Nach Ablauf der Frist stehen weitere Maßnahmen im Raum.“ So genau wollten wir es gar nicht wissen. Dann Schreiben vom 17.7.2023: Nun wurden Klageerhebung und Zwangsvollstreckung angekündigt - es wurde allmählich mulmig für meine Schwiegermutter, die Schlinge zog sich bedrohlich eng.
Ganz so entsetzlich kam es aber doch nicht, sondern lediglich die altbewährte Lachpille, womit Inkasso-Klitschen und Organisierte Rechtspflege zwanghaft den dicken Max markieren und sich regelmäßig der Lächerlichkeit preisgeben: ein Mahnbescheid vom 4.8.2023. Am 9.8.2023 erhob meine Schwiegermutter Widerspruch, und Schwamm drüber. Doch halt, ein kleiner Jux am Rande: Wer hatte den Mahnbescheid erwirkt: Freenet, die Inkasso-Klitsche BID, die Organisierte Rechtspflege SPK? Weder noch, sondern eine andere Organisierte Rechtspflege: die „Kanzlei Hörnlein & Feyler“ wollte sich auch mal blamieren. Und legte prompt mit Schreiben vom 22.8.2023 ein erstes Kostpröbchen ihrer vergeblichen Bemühungen vor:
Dem ersten Satz muss ich ausnahmsweise mal vollinhaltlich zustimmen: Der Widerspruch war in der Tat ohne Begründung. Im Übrigen bat die Organisierte Rechtspflege, den Widerspruch zurückzunehmen, „anderenfalls werden Sie innerhalb der nächsten Tage die uns in Auftrag gegebene Klage vom Gericht zugestellt bekommen.“ Diesen letzten Satz meinten die kleinen Spaßvögel natürlich nicht wirklich ernst, weshalb er auch rührend dumpfbackig formuliert war in der Art von „hier werden Sie geholfen“. Bitte künftig nicht mehr Nominativ, sondern Dativ: „wird Ihnen die Klage zugestellt“.
Innerhalb der nächsten Tage kam jedoch keine Klage, sondern lediglich ein Schreiben der Organisierten Rechtspflege vom 4.9.2023, worin neuerlich süffisant angemerkt wurde, dass der Widerspruch keine Begründung enthielt. Voll korrekt! Ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid braucht nicht begründet zu werden - ginge auch gar nicht, denn das Formular enthält dafür keine Rubrik. Immer wieder fragt man sich bei der Lektüre schriftlicher Ausscheidungen Organisierter Rechtspflege: Was ist gedankenloses Geplappere, was ist bewusste Perfidie? So auch hier: Soll in den Schreiben vom 22.8. und 4.9.2023 mit der Bemerkung, der Widerspruch sei ohne Begründung, insinuiert werden, er sei unvollständig und daher von vornherein wirkungs- und aussichtslos? Über solches, Fremdschämen auslösendes Gebrabbel geht man natürlich mit einem mitleidigen Lächeln hinweg. Das Problem ist nur: Bei vielen Menschen verfangen solche dümmlichen Versuche, sie für dumm zu verkaufen.
Das Schreiben vom 4.9.2023 enthielt einen weiteren Jux: Die Organisierte Rechtspflege bot an, dass meine Schwiegermutter statt der inzwischen auf stolze 376,32 € angewachsenen Forderung lediglich 300,00 € zu zahlen braucht „zwecks Vermeidung eines aufwändigen Klageverfahrens mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand“. Durchsichtiger geht 's nimmer: Wenn eine Forderung verringert wird, ist dies das Eingeständnis, dass sie unberechtigt ist, denn kein Gläubiger, dessen Forderung berechtigt ist, wird einen säumigen Schuldner für dessen unberechtigte Zahlungsunwilligkeit durch einen Preisnachlass belohnen.
Mit Datum 19.9.2023 kam ein weiteres Schreiben der Organisierten Rechtspflege: Dieser neuerliche armselige Bettelbrief statt endlich mal nach obstlosem Fristablauf Klage zu erheben, belegt, dass das Gebaren der Organisierten Rechtspflege nicht allein auf Lügen und Drohungen beruhte, sondern zudem auf einem gerüttelt Maß an Größenwahn und daraus resultierendem Realitätsverlust: Wenn die Organisierte Rechtspflege nur ein bisschen klar denken könnte und betriebswirtschaftlich rational handeln würde, müsste sie sich sagen: Wer sich bislang nicht hat für dumm verkaufen und einschüchtern lassen, wird das auch weiterhin nicht tun - wer nicht sofort kapituliert, bleibt für immer standhaft. Diese Einsicht aber ist der Organisierten Rechtspflege verwehrt, denn dies würde das Fundament ihres Selbstverständnisses zusammenbrechen lassen: den Wahn, die allmächtigen Herrscher des Universums zu sein. Es kann doch nicht sein, was nicht sein darf: dass irgend so ein dahergelaufenes, niederes Geschöpf der Organisierten Rechtspflege die Stirn bietet. Also muss verbissen noch ein peinliches Schreiben versandt werden und dann noch eines und endlos so fort, was Empfängern, die sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, bestenfalls mildes Kopfschütteln abringt.
Eine echte Neuerung war immerhin, dass die Organisierte Rechtspflege anscheinend versucht hatte, meine Schwiegermutter anzurufen. Weshalb gelang ihr dies nicht? Weil Freenet - danke, danke, tausendmal Dank! - sich nach der Kündigung wie ein maulendes Rotzbalg aufgeführt und - natürlich rechtswidrig - geweigert hatte, dass meine Schwiegermutter ihre bisherige Mobilnummer zu dem neuen Anbieter mitnehmen konnte. Daher erhielt sie eine neue Mobilnummer, wodurch es ihr erspart blieb, von der Organisierten Rechtspflege erreicht zu werden. Diese hätte nichtsdestoweniger ihr aus Lügen und Drohungen bestehendes Gesülze nicht absondern können, denn meine Schwiegermutter hätte das einzig Richtige getan, das man tun sollte, wenn Organisierte Rechtspflege anruft: wortlos auflegen.
Das allernachletzte Schreiben war schließlich und endlich vom 29.9.2023: Nun warf sich die Organisierte Rechtspflege vor meiner Schwiegermutter in den Staub und winselte flehentlich, sie möge wenigstens 153,48 € zahlen, womit die Sache erledigt sei. Wahrscheinlich spekulierte die Organisierte Rechtspflege darauf, dass meine Schwiegermutter so um die Ecke denkt wie der Vater von Michel aus Lönneberga, der folgende tiefschürfende, messerscharfe Überlegung anstellt: „Die Suppenschüssel, worin Michels Kopf steckte und die sodann zu Bruch ging, kostet 4 Kronen. Der Arzt hätte 5 Kronen verlangt, um Michel aus der Suppenschüssel zu befreien. Folglich haben wir 1 Krone verdient.“ Analog: „Die ursprüngliche Forderung belief sich auf 376,32 €. Das jetzige Vergleichsangebot beträgt erfreulicher- und rätselhafterweise nur noch 153,48 €. Wenn ich diesen Betrag bezahle (obwohl ich eigentlich gar nichts zu bezahlen brauche), habe ich 222,84 € verdient - boah, geil ey, echt cooles Schnäppchen!“ Da meine Schwiegermutter jedoch nicht so aufs Geld versessen ist wie Freenet, die Inkasso-Klitsche und die Organisierte Rechtspflege, nahm sie diese einmalige Gelegenheit zur wundersamen Geldvermehrung dennoch nicht wahr.
Wie kann man sich selbst dermaßen abgrundtief der eigenen Würde begeben und dem Gespött aussetzen, wie im Schreiben vom 29.9.2023 geschehen? Doch es ist von vornherein sinnlos, an Rechtsanwaltsbüros, die sich auf dieses Metier verlegt haben, normale, gesunde Maßstäbe anzulegen. Rechtsanwaltsbüros dieser Art (und Inkasso-Klitschen dieser Art) sind schlichtweg anders: Auch die großkotzige, hündische Unterwürfigkeit dieses Schreibens ist Ausdruck der moralischen Verkommenheit, welche die Grundlage der gesamten Vorgehensweise solcher Rechtsanwaltsbüros und solcher Inkasso-Klitschen bildet. Die Verkommenheit, kraft derer sie skrupellos Menschen entwürdigen, bewirkt, dass solche Rechtsanwaltsbüros und solche Inkasso-Klitschen auch das Bewusstsein der eigenen Würde verlieren, wie Alkohol- und Drogensüchtige, die für einen Schluck billigen Fusel und einen Schuss gepanschtes Heroin alles tun und sich selbst und anderen alles antun würden. Der erbärmliche Versuch in Torschlusspanik, ein paar läppische Kröten zusammenzukratzen, erinnert an Drogensüchtige, die in Mülleimern nach Pfandflaschen wühlen. Die Sucht solcher Rechtsanwaltsbüros und solcher Inkasso-Klitschen ist Geldgier. Viele Menschen, auch intelligente, gebildete, sind hingegen der Überzeugung, dass, wenn ein Rechtsanwalt etwas äußert, dies rechtmäßig sein müsse, denn es kommt schließlich von einem Rechts-Anwalt, einem Verkünder des reinen Rechts und der Gerechtigkeit, einem Vollstrecker des Schönen, Wahren, Guten. Diese Leute sind dann total verdattert, wenn man ihnen erklärt, dass ein Rechtsanwalt nichts weiter ist als ein Interessenvertreter: Wenn der Auftraggeber ein Arschloch ist, führt der Rechtsanwalt den Auftrag dennoch durch.
Das war 's, seitdem ist Ruhe, die „gerichtliche Geltendmachung“ hat nicht „ihren Fortgang gefunden“, der dumpf schnaubende, trotzig die Hufe aufstampfende Stier ist mit seinen Hörnlein volles Rohr gegen die Wand gekracht.
Bleibt die bange Frage: Gibt es bei Freenet keine Organisationsentwicklung, keine Innenrevision, welche diesen lahmen Luschenladen mal auf Vordermann/frau/divers bringen? Die Inkasso-Klitsche und die Organisierte Rechtspflege freuen sich natürlich über solchen Schlendrian, denn sie kassieren immer. Freenet sollte sich mal 1&1 zum Vorbild nehmen: Mitte 2022 kündigte einer meiner Neffen seinen Schlaufonvertrag mit Monatsfrist. Wie es sich für einen gestandenen Vertreter dieser Branche gehört, versuchte 1&1 selbstverständlich, meinen Neffen übers Ohr zu hauen und ihm weiszumachen, die Kündigung sei erst mit Ablauf des Vertragsjahres möglich. Mein Neffe sandte daraufhin eine geharnischte Email und beharrte auf der Monatsfrist, woraufhin 1&1 sofort einknickte und den gewünschten Kündigungstermin vollzog - und sich dadurch eine Menge Kosten ersparte. So arbeiten Profis.
Wenn das Wertesystem in Deutschland intakt wäre und als zu verteidigendes, kostbares Allgemeingut gälte, würden solche Ausplündererbetriebe mit horrenden Bußgeldern belegt, die sie ein für alle Mal in die Knie zwingen (bislang ist jedoch in § 228 TKG rätselhafterweise kein Bußgeld für Verstöße gegen § 56 TKG vorgesehen; auch nicht für Verstöße gegen § 59 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 5 S. 1 TKG: Rufnummernmitnahme); es würde die Registrierung solcher Inkassobetriebe widerrufen (§ 14 RDG); es würden solche Rechtsanwälte mit Berufsverbot belegt (§ 114 BRAO).
Durch rechtswidrige Drohung, es werde ein Rechtsanwaltsbüro und ein Inkassobetrieb beauftragt und Klage erhoben, und indem sie bei meiner Schwiegermutter durch Vorspiegeln einer Zahlungspflicht einen Irrtum erregen wollten, versuchten Freenet, die Inkasso-Klitsche und die Organisierte Rechtspflege, meine Schwiegermutter zur ungerechtfertigten Zahlung zu nötigen und dadurch ihrem Vermögen einen Nachteil zuzufügen, um sich zu Unrecht zu bereichern. Dies ist als verwerflich anzusehen. Was ist daraus zu folgern?
Nun sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium der Justiz und der Bundestag gefordert - an die Arbeit!
------------------------------------------------------------------------------------
Weitergabe, Veröffentlichung jeglicher Art und Verlinkung dieses Textes sind mit Autoren- und Quellenangabe ausdrücklich erwünscht!
Startseite > Geldgier und Niedertracht > Ohne Freinetz und doppelten Boden
(10.2.2025)
Impressum
Datenschutzerklärung