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25.2.2018

Fuck? Off!

„Voulez-vous?“ Abba sahen es schon vor 40 Jahren kommen, nun wird es in Schweden endlich Gesetz: Der Mann muss die Frau ausdrücklich fragen, ob sie ihn mal ranlassen will. Tut er das nicht oder stimmt die Frau nicht ebenso ausdrücklich zu (vom Mann einseitig interpretierte, scheinbar konkludente Handlungen der Frau sind natürlich ungültig), sondern die beiden machen einfach nur so irgendwie so rum, dann wandert der Mann in den Knast - nicht wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung, sondern wegen irgendwie was anderem so irgendwie. Wie aber soll die Frau später beweisen, dass der Mann sie nicht fragte oder sie ihre Zustimmung verweigerte? Was ist, wenn der Mann nach Männerart lügt, dass sich die Balken biegen, und behauptet, die Frau habe sehr wohl zugestimmt? Es gibt nichts Schriftliches, keine Zeugen, keine Beweise. Kein Wunder, dass in hiesigen feministischen Kreisen das „Samtyckslagen“ („Einverständnisgesetz“) kein Einverständnis findet, sondern allenthalben nur Entrüstung, Hohn und Spott auslöst: Die Schweden mögen auf französisch stehen, aber uns das reicht längst nicht aus, das ist nur unverantwortliches Laissez-faire. Hierzulande muss ein solches Gesetz ungleich weitreichender und tiefgreifender sein, es darf nicht nur an der Oberfläche kratzen, sondern muss mit unerbittlicher Entschlossenheit das Übel an der Wurzel packen und mit Stumpf und Stiel ausrotten. Deutsche Gründlichkeit tut not: die finale Lösung der Männerfrage. Der gesamte Akt muss aktenkundig gemacht, revisionssicher und gerichtsfest dokumentiert und behördlich reglementiert werden. Zudem darf die Gesellschaft es nicht länger hinnehmen, dass die Frauen ganz allein auf sich gestellt dem Manne ausgeliefert sind. In Situationen besonderer Hilfebedürftigkeit (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Gebrechlichkeit usw.) hat jede Frau den Anspruch auf unmittelbaren wohlfahrtsstaatlichen Beistand. Dies gilt erst recht und vor allem für die existenziell bedrohlichste Notlage, in die Frauen überhaupt geraten können: Sex.

Wie mir aus vertraulichen Quellen zugetragen worden ist, arbeitet bereits eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bundestages unter Hochdruck an einem entsprechenden Gesetzentwurf mit folgenden Kernpunkten:

1 Ähnlich wie vor einem Schwangerschaftsabbruch muss jede Frau, der ein Mann Kopulationsverhandlungen angetragen hat, eine fachkundige Sexualabratungsstelle („Pro Virginia“) aufsuchen, um sich alternative Lösungsmöglichkeiten aufzeigen zu lassen: Apfel essen, Vibroei, lesbisch werden u. dgl.

2  Will die Frau trotz allen Zuredens partout nicht von dem Vorhaben ablassen, so wird mit mindestens vierwöchiger Voranmeldung ein Termin bei einer Notarin vereinbart. Diese beurkundet das Begehren des Mannes und die Erlaubnis der Frau. Beide müssen eine exakte, differenzierte und abschließende Detailauswahl der auszuführenden Handlungen treffen: lediglich nach Hausmacherart oder auch speziellere Sachen (fausten, fesseln und auspeitschen, abspritzen in den Mund mit runterschlucken, Ausscheidungswettkämpfe u. v. a. m.).

3  Aber auch dann, wenn die Frau vordergründig ihr Einverständnis gibt, ist der Mann nicht exkulpiert, denn höchste sexuelle Erregung beschränkt nun mal das Denkvermögen, sodass die Frau sich auf verminderte Zurechnungsfähigkeit berufen kann: „Der Mistkerl hat mich total geil gemacht, aber eigentlich wollte ich das gar nicht - ich bin doch nicht so eine!“

4 Es ist ein selbstverständliches Gebot der Fairness und Rechtssicherheit, dass die Frau ihr Einverständnis zeitlich unbegrenzt im Nachhinein widerrufen kann. Auch in diesem Falle macht sich der Mann strafbar (Einverständnislosigkeit verjährt natürlich niemals).

5  Zum Schutz der betroffenen Frau dürfen sexuelle Handlungen nicht unüberwacht im privaten Umfeld verübt werden, sondern ausschließlich in GV-Vollzugsanstalten, die von der als Treuhandstelle fungierenden „Agentur für öffentlichen Personen-Nahverkehr“ betrieben werden. Die sexuellen Handlungen erfolgen in einem Glaskasten mit Rundumkontrolle mittels Ton- und Videoaufzeichnung (wird erst nach dem Tod des Mannes gelöscht, sofern die Frau bis dahin wider Erwarten keine Strafanzeige erstattet). Eine vereidigte Ringrichterin und drei Punktrichterinnen achten penibel darauf, dass nichts unter die Gürtellinie geht. Sobald der Mann eine vereinbarungswidrige Handlung ausführt, wird er mittels Stromschlägen zur Ordnung gerufen (Vorsicht bei Kerlen, die darauf stehen). Im Wiederholungsfalle wird die gesamte Aktion sofort abgebrochen (Coitus interruptus), und es erfolgt die dauerhafte Verbringung des Mannes in die „Geschlechtstriebunterbindungs- und Lustmolchaussonderungs-Genossinnenschaft“ (GULAG). Dort wird der Delinquent einer Intensivtherapie mit einem neuartigen Präparat unterzogen, welches Potenz und Libido abtötet: Gravia.

6  Selbstverständlich sind auch alle Frauen verpflichtet, sich diesem Verfahren unterzuordnen. Wer dies nicht tut, sondern ohne strikte Einhaltung des o. g. Workflows einfach so rumvögelt, weil ihr gerade mal der Sinn danach steht, macht sich der Kollaboration mit dem Erbfeind, der Buhlerei mit einem Inkubus schuldig. Die anständigen Frauen sind daher aufgerufen, solche entarteten Verräterinnen in den eigenen Reihen, die dem Staatsmonopolfeminismus den Dolch in den Rücken stoßen, der Obrigkeit anzuzeigen.

7 Für jeden Mann wird ab dem 16. Geburtstag eine Geschlechtsakte angelegt, quasi eine Verkehrssünder-Datei, die sämtliche Frauen online ein- und mit Einträgen versehen können.

Endlich wird das Verhältnis zwischen Frauen und Abschaum auf eine realistische, den natürlichen Gegebenheiten entsprechende Grundlage gestellt: Erstere permanent in der Opferrolle, Letztere in der Täterrolle. Es muss ein für alle Mal Schluss sein mit sentimentaler, wirklichkeitsfremder Gefühlsduselei: Liebe, Vertrauen, Verlässlichkeit, Vernunft, Anstand, Würde - alles Mumpitz, den sich die Machoschweine als perfide Tricks ausgedacht haben, um die Frauen reihenweise flachzulegen. Stattdessen wird die einzige Verbindung zwischen den Geschlechtern durch das Strafrecht gebildet. Die EKD wird diesem Gesetz bestimmt ihren Segen geben, denn es steht ja schon in der Bibel: „Glaube, Hoffnung, Strafrecht, diese Drei ...“

In Anbetracht dessen rate ich allen Männern, künftig höchst vorsorglich von Sex abzusehen - das Leben ist nun mal kein Stutenhof. Man spart auf jeden Fall eine Menge Zeit, je nach individuellen Verhältnissen auch Stress, Ärger, Geld - und künftig gerichtliche Scherereien. Die Tage vergehen auch ohne Sex; in echt ist es ohnehin nie so gut; kaum hat man sich einen abgezappelt und meint, seine Ruhe zu haben, kehrt binnen Kurzem die Geilheit wieder, und das ganze lästig-lächerliche Rumgehampel geht von vorne los (gern auch von hinten).

Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen, und nur wer nichts macht, macht auch nichts verkehrt. In Anlehnung an das Sprichwort „Wer schläft, sündigt nicht“ pflegte mann in Chauvizeiten zu sagen: „Wer vorher schläft, sündigt besser. Wer vorher sündigt, schläft besser. “ Künftig gilt die Regel: Wer gar nicht sündigt, schläft ruhiger - und vermeidet, in der dunkelsten Stunde von einem Rollkommando aus den Federn gezerrt zu werden. Na dann, gute Nacht, die Zukunft hat begonnen. Ich stehe mehr auf Retro: „The Way old Friends do“. - Mamma mia!

Siehe auch:
„Die“

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